Externer Datenschutzbeauftragter

Eine Auslagerung der Aufgabenbereiche des Datenschutzbeauftragten ist für viele Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll. Ohne dass eigene Mitarbeiter aus- und fortlaufend weitergebildet sowie für die Tätig­keit als Daten­schutzbeauftragter freigestellt werden müssten, erhalten Sie mit unserer Stiftung unmittelbaren Zugriff auf juristische Kompetenz, fachliches Know-how, unsere praktischen Erfah­rungen im Bereich des Datenschutzes und unseren …