Eine Auslagerung der Aufgabenbereiche des Datenschutzbeauftragten ist für viele Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll. Ohne dass eigene Mitarbeiter aus- und fortlaufend weitergebildet sowie für die Tätig­keit als Daten­schutzbeauftragter freigestellt werden müssten, erhalten Sie mit unserer Stiftung unmittelbaren Zugriff auf juristische Kompetenz, fachliches Know-how, unsere praktischen Erfah­rungen im Bereich des Datenschutzes und unseren Kontakten zu erstklassigen Unternehmen, die sich auf IT-Sicherheit spezialisiert haben.

Gern erläutern wir Ihnen den Inhalt unserer Tätigkeit und unterstützen Sie dabei, ein den gesetzlichen Vor­gaben entsprechendes und auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens/Ihrer Behörde zugeschnittenes Daten­schutzni­veau zu erreichen. Darüber hinaus können wir Ihnen natürlich auch in Fragen Ihres täglichen Geschäfts beratend zur Seite stehen.

Beim Datenschutz geht es darum, Personen zu schützen, denen Daten zugeordnet werden, sog. personenbezogene Daten. Gleichzeitig sollen rechtmäßig erhobene und verarbeitete personenbezogene Daten bei der für die Erhebung und Verarbeitung verantwortlichen Stelle sicher sein, d.h. nur autorisierte Benutzer sollten Zugang zu den Daten haben, die Daten dürfen nicht beabsichtigt oder unbeabsichtigt verändert oder verloren gehen.