• Unsere Fachkenntnisse und Erfahrungen durch die Betreuung anderer Unternehmen stehen Ih­nen kurzfri­stig zur Verfügung.

  • Sie gewinnen intern freie Kapazitäten: Eine (teilweise) Freistellung von Mitarbeitern ist nicht erforderlich, Sie sparen Kosten für die Aus- und Weiterbildung eigener Kräfte.

  • Sie profitieren von aktuellen Datenschutz-Kenntnissen in der Rechtsprechung und hinsichtlich technischer Ent­wicklungen, ohne dass Ihnen Kosten für Literatur und Fachzeitschriften entste­hen.

  • Sie bewahren sich Flexibilität, indem Sie den für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorgesehe­nen erhöhten Kündigungsschutz vermeiden.

  • Sie verhindern Interessenkollisionen Ihres Datenschutzbeauftragten mit seiner bisherigen Tätig­keit und entschärfen Konfliktsituationen zu den Mitar­beitern, indem Sie einen von den betrieblichen Gegebenheiten unbeeinflussten und kompetenten Dritten einschalten.

  • Sie können höhere Akzeptanz und Glaubwürdigkeit in Datenschutzfragen bei Mitarbeitern, Kun­den und Geschäftspartnern erreichen.