Datenschutz ist gesetzlich vorgeschrieben – wir helfen Ihnen, ihn rechtssicher und praxisnah in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Behörde umzusetzen. Als Datenschutzbeauftragte sorgen wir dafür, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten DSGVO-konform erfolgt. Wir begleiten Sie bei der Organisation, Dokumentation und Prüfung Ihrer Datenschutzmaßnahmen.


🧑‍⚖️ Wann ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben?

Für private Unternehmen besteht Bestellpflicht, wenn:

  • mehr als 9 Personen regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten
  • mehr als 19 Personen personenbezogene Daten nicht automatisiert verarbeiten
  • Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung, anonymisierten Übermittlung oder Marktforschung verarbeitet werden
  • eine Videoüberwachung oder andere Verfahren mit hoher Eingriffsintensität eingesetzt werden (Vorabkontrolle)
  • hoheitliche Aufgaben übernommen werden und dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden

Öffentliche Stellen sind immer zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet (Art. 37 DSGVO).


🔍 Was prüft der Datenschutzbeauftragte?

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aller technischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen:

Technische & organisatorische Maßnahmen (TOM) – § 9 BDSG / Art. 32 DSGVO

  • Zutrittskontrolle – Wer darf physisch in Ihre Datenverarbeitungsräume?
  • Zugangskontrolle – Wer kann auf Ihre Systeme zugreifen?
  • Zugriffskontrolle – Welche Daten kann wer im System einsehen oder ändern?
  • Auftragskontrolle – Wie werden Auftragsverarbeiter eingebunden und kontrolliert?
  • Verfügbarkeitskontrolle – Wie sind Daten gegen Verlust geschützt?
  • Trennungsgebot – Wie werden Daten für verschiedene Zwecke getrennt verarbeitet?

Weitere Prüffelder & Unterstützung

  • 🧾 Verfahrensverzeichnisse und Dokumentationspflichten
  • 🧑‍💼 Datenschutz für Mitarbeitende (Informationspflichten, Schulung, Einwilligung)
  • 🌐 Internetauftritt & Shopsysteme – Cookie-Banner, Datenschutzerklärungen, Tracking
  • 📸 Videoüberwachung – rechtssichere Gestaltung und Kennzeichnung
  • 📁 Auftragsverarbeitung – Prüfung & Gestaltung von Verträgen (Art. 28 DSGVO)
  • 🧹 Löschfristen & Auskunftspflichten – Umsetzung von Betroffenenrechten

👉 Wir beraten Sie umfassend zur Einhaltung der Datenschutzanforderungen und entlasten Sie als externe Datenschutzbeauftragte – bundesweit und praxisorientiert.

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.