Datenschutz ist gesetzlich vorgeschrieben – wir helfen Ihnen, ihn rechtssicher und praxisnah in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Behörde umzusetzen. Als Datenschutzbeauftragte sorgen wir dafür, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten DSGVO-konform erfolgt. Wir begleiten Sie bei der Organisation, Dokumentation und Prüfung Ihrer Datenschutzmaßnahmen.
🧑⚖️ Wann ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben?
Für private Unternehmen besteht Bestellpflicht, wenn:
- mehr als 9 Personen regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten
- mehr als 19 Personen personenbezogene Daten nicht automatisiert verarbeiten
- Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung, anonymisierten Übermittlung oder Marktforschung verarbeitet werden
- eine Videoüberwachung oder andere Verfahren mit hoher Eingriffsintensität eingesetzt werden (Vorabkontrolle)
- hoheitliche Aufgaben übernommen werden und dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden
Öffentliche Stellen sind immer zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet (Art. 37 DSGVO).
🔍 Was prüft der Datenschutzbeauftragte?
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aller technischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen:
Technische & organisatorische Maßnahmen (TOM) – § 9 BDSG / Art. 32 DSGVO
- ✅ Zutrittskontrolle – Wer darf physisch in Ihre Datenverarbeitungsräume?
- ✅ Zugangskontrolle – Wer kann auf Ihre Systeme zugreifen?
- ✅ Zugriffskontrolle – Welche Daten kann wer im System einsehen oder ändern?
- ✅ Auftragskontrolle – Wie werden Auftragsverarbeiter eingebunden und kontrolliert?
- ✅ Verfügbarkeitskontrolle – Wie sind Daten gegen Verlust geschützt?
- ✅ Trennungsgebot – Wie werden Daten für verschiedene Zwecke getrennt verarbeitet?
Weitere Prüffelder & Unterstützung
- 🧾 Verfahrensverzeichnisse und Dokumentationspflichten
- 🧑💼 Datenschutz für Mitarbeitende (Informationspflichten, Schulung, Einwilligung)
- 🌐 Internetauftritt & Shopsysteme – Cookie-Banner, Datenschutzerklärungen, Tracking
- 📸 Videoüberwachung – rechtssichere Gestaltung und Kennzeichnung
- 📁 Auftragsverarbeitung – Prüfung & Gestaltung von Verträgen (Art. 28 DSGVO)
- 🧹 Löschfristen & Auskunftspflichten – Umsetzung von Betroffenenrechten
👉 Wir beraten Sie umfassend zur Einhaltung der Datenschutzanforderungen und entlasten Sie als externe Datenschutzbeauftragte – bundesweit und praxisorientiert.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.