Mit Wirkung ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Mit der Verordnung wird das Datenschutzrecht in der EU geregelt und vereinheitlicht. Die Verordnung regelt unter anderem die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen.

Die Rechte der Betroffenen werden dabei konkretisiert und um neue Rechte erweitert. Insbesondere das Recht auf Datenportabilität erweitert die bisherigen Rechte der Betroffenen. Weiter wird in der Datenschutzgrundverordnung das Recht auf „Vergessenwerden“ geregelt.

Die Datenschutzgrundverordnung gilt auch für die Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, sich aber mit ihren Angeboten auch an EU-Bürger wenden – die Verordnung spricht hier vom Marktortprinzip.

Den Volltext der Datenschutzgrundverordnung können Sie auf der verlinkten Seite nachlesen.

Bis zum Inkrafttreten der DSGVO gelten weiterhin die nationalen Regelungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG).